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Tarifgruppe

22 August 2011 No Comment

Die Tarifgruppe ist ein Kriterium, welches für die Berechnung der Prämie bei der KFZ-Versicherung genutzt wird. Die Versicherungsgesellschaften teilen die Versicherungsnehmer anhand ihres Berufes unterschiedlichen Tarifgruppen zu. Je nach Versicherung gibt es zwischen 3 und 5 Tarifgruppen.

In die Tarifgruppe D fallen beispielsweise alle Freiberufler und Selbstständige. Bei verschiedenen Versicherungen werden auch die Angestellten von Rechtsanwaltkanzleien und Kreditinstituten der Gruppe D zugeordnet. In die Gruppe B fallen Angestellte sowie Pensionäre des öffentlichen Dienstes. In die Gruppe N werden alle nicht Pkws sowie Anhänger eingeordnet. Landwirte bzw. ehemalige Landwirte, die keiner weiteren Beschäftigung nachgehen, gehören der Tarifgruppe A an. Hierzu gehören auch die hinterbliebenen Ehepartner von Landwirten. Um in diese Gruppe eingeordnet zu werden, muss eine Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft nachgewiesen werden. Die meisten Fahrzeughalter befinden sich in der Gruppe R. Hier werden alle Versicherungsnehmer eingruppiert, die keiner anderen Gruppe angehören.

Je nach Versicherung können innerhalb einer Gruppe noch weitere Unterteilungen vorgenommen werden. Hier erfolgt die Unterteilung zum Beispiel nach den versicherten Fahrzeugmodellen. Je nach Tarifgruppe erfolgt dann die Berechnung der Prämie. Da dies je nach Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird, lohnt es sich vor dem Abschluss die jeweiligen Tarifgruppen miteinander zu vergleichen.

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