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Versicherungsnehmer

24 August 2011 No Comment

Als Versicherungsnehmer gilt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dies kann entweder eine natürliche oder auch eine juristische Person wie beispielsweise ein Unternehmen sein. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig mit dem Halter des Fahrzeugs identisch sein. So kann als Halter beispielsweise auch der Partner des Versicherungsnehmers eingetragen werden.

Durch den Abschluss des Versicherungsvertrags ergeben sich für den Versicherungsnehmer gewisse Rechte und Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Zu den Pflichten gehören neben dem pünktlichen Bezahlen der Prämie auch, dass er im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben macht. Zudem muss er wichtige Änderungen während der Laufzeit an die Versicherung melden. Im Gegenzug ist die Versicherung verpflichtet, den Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu gewährleisten.

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