Autoleasing
Das Autoleasing stellt eine besondere Form der Finanzierung von Kraftfahrzeugen dar. Dabei wird ein Vertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. Beim Autoleasing überlässt der Leasinggeber gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung. Zusätzlich übernimmt der Leasingnehmer die Kosten für TÜV, Inspektionen und die Pflege des Fahrzeugs. In den meisten Fällen handelt es sich beim Leasinggeber um die Bank des jeweiligen Herstellers.
Beim Autoleasing werden zwei verschiedene Leasingarten angeboten. Dies ist zum einen das Restwertleasing und zum anderen das Kilometerleasing. Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Varianten in der Art, wie zum Ende der Laufzeit abgerechnet wird. Beim Restwertleasing wird direkt im Leasingvertrag ein voraussichtlicher Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit festgelegt. Der tatsächliche Marktwert wird am Ende dann dem festgelegten Restwert gegenübergestellt. Für den Fall, dass der tatsächliche Wert geringer ist, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag an den Leasinggeber bezahlen. Sollte der Marktwert höher sein, erhält der Leasingnehmer 75 Prozent des Differenzbetrages ausbezahlt. Die restlichen 25 Prozent erhält der Händler. Für den Kunden stellt das Restwertleasing ein gewisses Risiko dar. Der Restwert eines Fahrzeugs lässt sich im Voraus nur sehr schwierig genau bestimmen. So ist es in vielen Fällen ein Glücksspiel, ob es zu einer Nachzahlung kommt oder nicht.
Beim Kilometerleasing richtet sich die monatliche Rate danach, wie viel Kilometer mit dem Fahrzeug pro Monat schätzungsweise gefahren werden. Am Ende der Laufzeit werden dann die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den geschätzten verglichen. Wurden mehr Kilometer gefahren als geschätzt, dann zahlt der Kunde pro mehr gefahrenen Kilometer einen vorher festgelegten Betrag. Für den Fall, dass weniger Kilometer gefahren wurde, erhält der Kunde entsprechend Geld zurück. Beim Kilometerleasing hat der Kunde über die gefahrenen Kilometer einen direkten Einfluss darauf, ob es zu einer Nachzahlung kommt oder nicht.