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Ablehnungsfrist

24 August 2011 No Comment

Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Antragsstellung und der Vertragsannahme durch die Versicherung. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Versicherung die Möglichkeit den Antrag zu prüfen und den Versicherungsnehmer gegebenenfalls abzulehnen. Die Ablehnungsfrist beträgt im Normalfall vier Wochen und ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Eine Ausnahme bildet die KFZ-Haftpflichtversicherung, die mit der gesetzlichen Mindestdeckung beantragt wird. Hier ist die Ablehnungsfrist auf 14 Tage verkürzt. Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen mit einer höheren Deckungssumme beträgt die Frist ebenfalls vier Wochen. Erfolgt innerhalb der Ablehnungsfrist keine Ablehnung durch die Versicherung, gilt der Vertrag automatisch als angenommen.

Da für die KFZ-Haftpflicht eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt, besteht bis auf wenige Ausnahmen eine Annahmepflicht der Versicherung. Ausnahmen sind zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben im Versicherungsantrag macht oder wenn der Antragsteller bereits einmal bei der betreffenden Gesellschaft versichert war und wegen arglistiger Täuschung oder nicht bezahlter Prämie gekündigt wurde. Für den Fall, dass die Versicherung eine gewünschte Leistung gar nicht anbietet, kann ebenfalls eine Ablehnung erfolgen.

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