Abweichende Halterschaft
Die abweichende Halterschaft ist ein Begriff, der bei KFZ-Versicherungen angewendet wird. Von einer abweichenden Halterschaft spricht man, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist. Ob eine abweichende Halterschaft möglich ist, hängt dabei von der jeweiligen Versicherung ab. Bei einigen wird hierfür ein Aufpreis erhoben, während andere Versicherungen dies gar nicht anbieten.
Nach dem Gesetz ist der Halter eines Fahrzeuges immer diejenige Person, welche die Kosten hierfür trägt und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Dabei ist völlig unerheblich, wer in Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen ist. Ein typisches Beispiel für eine abweichende Halterschaft ist, wenn Kinder ihr Auto über die Eltern versichern, um in den Genuss einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse zu kommen. Das Fahrzeug wurde vom Sohn gekauft und dieser trägt auch die Kosten für den Unterhalt. Als Versicherungsnehmer tritt jedoch der Vater auf.