Versicherungswechsel
Von einem Versicherungswechsel spricht man, wenn der Versicherungsnehmer zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechselt. Hierzu muss der Versicherte zunächst einmal den Versicherungsvertrag bei seiner bisherigen Versicherung kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei den meisten Versicherungen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember des Jahres. Die Kündigung muss dann spätestens zum 30. November bei der Versicherung vorliegen. Zum Teil gibt es jedoch auch Versicherungen, deren Versicherungszeitraum zu einem anderen Termin endet. Die genauen Angaben hierzu können der Versicherungspolice entnommen werden. Kommt es zu einem Fahrzeugwechsel, erlischt der Versicherungsvertrag automatisch. Ein Versicherungswechsel ist somit auch zu sofort möglich. Zudem besteht auch bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder nach einer Schadensregulierung ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Versicherungswechsel erhält die neue Versicherung von der bisherigen eine Versichererwechselbescheinigung (VWB). Gleichzeitig wird der neuen Versicherung die Vertragsdauer mit, sowie die Schäden die in dieser Zeit angefallen sind. Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse kann der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungswechsel zur neuen Versicherung mitnehmen. Bei der Fahrzeugzulassung muss der Versicherungsnehmer die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) bei der Zulassungsstelle vorlegen.