Home » Lexikon

Beamtenrabatt

25 August 2011 No Comment

Die Versicherungsgesellschaften gewähren für bestimmte Berufsgruppen entsprechende Rabatte. Jede Versicherung kann jedoch selbst entscheiden ob und für wen sie solche Rabatte gewährt. Deshalb lohnt es sich vor einem Wechsel genau zu prüfen, welche Versicherungen solche Rabatte anbieten. Wird ein Beamtenrabatt gewährt, gilt dieser automatisch auch für andere Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Bei einigen Versicherungen wird der Beamtenrabatt neben dem ersten Fahrzeug auch für den Zweitwagen gewährt. Um einen solchen Rabatt zu erhalten, muss der Versicherte beim Versicherungsantrag einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für den Fall, dass es während der Laufzeit zu einer Änderung beim Beruf kommt, muss dies umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Wird dies unterlassen, kann die Versicherungsgesellschaft neben einer Nachberechnung auch eine Vertragsstrafe verhängen.

Comments are closed.