Erstbesitzerrabatt
Der Erstbesitzerrabatt wird einem Versicherungsnehmer eingeräumt, wenn dieser als erster Besitzer ein Fahrzeug zulässt. Die Höhe richtet sich dabei zumeist nach dem Alter des Fahrzeugs. Ermittelt wird das Fahrzeugalter anhand des Datums der Erstzulassung. Der Erstbesitzerrabatt wird also nicht nur für Neufahrzeuge gewährt, sondern auch für etwas ältere Modelle. Entscheidend ist wer in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) als Erstbesitzer eingetragen ist. Durchschnittlich beträgt der Erstbesitzerrabatt etwa 10 Prozent.
Wie bei anderen Rabatten muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben machen. Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wichtige Änderungen während der Laufzeit nicht an die Versicherung meldet.