Grüne Karte
Die grüne Karte ist eine andere Bezeichnung für die internationale Versicherungskarte (IVK). Sie hat den Beinamen aufgrund ihrer grünen Farbe. Mittels der grünen Karte kann im Ausland nachgewiesen werden, dass für ein Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. In der Karte werden die Daten des Fahrzeugs sowie die des Versicherungsnehmers und der jeweiligen Versicherung eingetragen. Der Versicherungsnehmer bekommt die grüne Karte mittlerweile nicht mehr automatisch durch die Versicherung ausgehändigt. Bei Bedarf kann er diese jedoch kostenlos beantragen.
In den Ländern der Europäischen Union muss die grüne Karte bei der Einreise nicht mehr vorgezeigt werden. Dies gilt auch für Länder, mit denen die EU ein Kennzeichenabkommen hat. Unter anderem sind dies die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Kroatien und Island. Für diese Länder reicht das Kennzeichen als Beweis für das Vorhandensein einer gültigen Versicherung aus. Allerdings kann die internationale Versicherungskarte im Falle eines Unfalls die Abwicklung beschleunigen. Deshalb lohnt es sich trotzdem, die Karte immer mitzuführen.
Es gibt auch Länder, für die eine grüne Karte zwingend vorgeschrieben ist. Diese sind unter anderem die Türkei, Albanien, die Ukraine oder Israel.