Zulassung
Mit Zulassung wird die Erlaubnis bezeichnet, mit dem betreffenden Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Zugleich ist mit Zulassung auch das Verfahren gemeint, welches zum Erlangen der Erlaubnis führt. Die Zulassung wird von der örtlichen Zulassungsstelle durchgeführt, die sich in der Regel beim zuständigen Landratsamt befindet. Die Zulassung kann entweder vom Fahrzeughalter selbst oder von einer bevollmächtigten Person beauftragt werden.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor Oktober 2005 der Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor Oktober 2005 der Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Nachweis der letzten Abgasuntersuchung (AU)
- Vollmacht, falls das Fahrzeug im Auftrag für eine andere Person zugelassen wird
Nach erfolgreichem Zulassungsverfahren erhält der Fahrzeughalter die amtlichen Kennzeichen, mit denen das Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg registriert wird. Danach hat er die Berechtigung mit dem zugelassenen Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Weitere Informationen vom Bundesministerium der Justiz finden Sie hier: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV)