Die besten Autoversicherungen im Map-Report
Der deutsche Map-Report führt jedes Jahr ein Ranking unter den großen deutschen Kfz-Versicherern durch. Bewertet werden neben dem Service der Versicherer auch die Bilanzen sowie die Vertragsbedingungen. Mit ihrem Service konnten laut dem aktuellen Report zufolge unter anderem die Assekuranzen VGH und Provinzial Rheinland überzeugen.
Beste Kfz-Versicherungen im Rating
Insgesamt hat der diesjährige Map-Report 30 Autoversicherungen unter die Lupe genommen. Hiervon wurden 13 Anbieter mit dem bestmöglichen Rating “mmm” ausgezeichnet. Dadurch werden den Anbieter “langfristig hervorragende Leistungen” bescheinigt. Testsieger wurde dabei Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die Huk-Coburg. Auf den weiteren Plätzen folgen die Öffentliche Braunschweig und die Oldenburgische Versicherung.
Im Bereich Service lieferten die Versicherer VGH und Provinzial Rheinland die besten Ergebnisse ab. Damit unterscheidet sich das Ergebnis des Map-Reports beispielsweise zum Rating des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ). Bei diesem wurden ADAC, HUK-Coburg und HUK24 als “beliebteste Kfz-Versicherer 2013″ ausgezeichnet. Die Zeitschrift Finanztest hat 2013 ebenfalls wieder einen umfassenden Test von Tarifen für eine Kfz-Versicherung durchgeführt. Bei diesem landeten die DA Deutsche Allgemeine, Direct Line und Hannoversche auf den vorderen Plätzen.
Stichtag versäumt? – Wann der Wechsel dennoch möglich ist
Durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer können Autofahrer nicht nur von besseren Leistungen, sondern oftmals auch von einer günstigeren Prämie profitieren. Im Allgemeinen gilt der 30. November als Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Bis zu diesem Termin muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer vorliegen, damit zum neuen Versicherungsjahr ein Anbieterwechsel durchgeführt werden kann. In vielen Fällen ist eine Kündigung jedoch auch noch zu einem späteren Termin möglich.
Dies gilt beispielsweise immer dann, wenn der Versicherer die Grundprämie erhöht ohne dabei die Leistungen entsprechend anzupassen. Ist dies der Fall, kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme der Erhöhung beendet werden. Die Assekuranzen sind verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig über eine Änderung bei der Prämie zu informieren. In diesem Schreiben muss der Versicherungsnehmer zudem ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht hingewiesen werden.
Möglich ist die Kündigung zudem nach einem Schadensfall. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung diesen übernommen oder eine Regulierung abgelehnt hat. Auch hier gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist ab dem Ende der Schadensbearbeitung.
Bei Fahrzeugwechsel keine Kündigung erforderlich
Wer sich ein neues Fahrzeug anschafft, muß hierfür direkt eine andere Kfz-Versicherung abschließen. Mit Abmeldung des bisherigen Wagens erlischt der Vertrag automatisch. Hierfür ist noch nicht einmal eine Kündigung notwendig, da der Versicherer direkt von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert wird.
Tarife genau vergleichen
Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Autofahrer die aktuellen Tarife zunächst genau miteinander vergleichen. Dabei ist es wichtig, neben den Prämien auch die Leistungen miteinzubeziehen. Wer sich von einem sehr günstigen Beitrag blenden lässt, muss im Schadensfall oftmals teuer dafür bezahlen. Bei diesen Tarifen fehlen oftmals wichtige Leistungen wie eine komplette Schadensübernahme auch bei grober Fahrlässigkeit oder die Übernahme von Schäden nach Zusammenstößen mit Weidetieren. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich lassen sich sowohl Prämien wie auch Leistungen von mehr als 300 Tarifen auf einen Blick miteinander vergleichen. Im Anschluss kann beim gewünschten Versicherer direkt eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Die Kündigung des bisherigen Vertrages sollte immer erst nach der Bestätigung des neuen Versicherers durchgeführt werden. Zwar besteht bei der Kfz-Haftpflicht im großen und ganzen eine Annahmepflicht, dies gilt jedoch nicht für eine mögliche Kaskoversicherung.