Berufsgruppenrabatt
Je nach Versicherung können bestimmte Berufsgruppen einen Rabatt erhalten. Für welche Fälle ein solcher Berufsgruppenrabatt gewährt wird, kann jede Versicherung selbst bestimmen. Diese werden dann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen benannt. Ein Beispiel ist der Rabatt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Auch Landwirte erhalten bei vielen Versicherungen einen solchen Rabatt.
Um einen solchen Berufsgruppenrabatt zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer den Beruf als Hauptbeschäftigung ausüben. Zudem muss der eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer beim Versicherungsantrag falsche Angaben zu seinem Beruf macht, kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Zudem werden die zu wenig gezahlten Prämien nachberechnet. Dies gilt auch wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit die Branche wechselt und dies der Versicherung nicht meldet.