Home » Archive

Articles in the Lexikon Category

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die grüne Karte ist eine andere Bezeichnung für die internationale Versicherungskarte (IVK). Sie hat den Beinamen aufgrund ihrer grünen Farbe. Mittels der grünen Karte kann im Ausland nachgewiesen werden, dass für ein Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. In der Karte werden die Daten des Fahrzeugs sowie die des Versicherungsnehmers und der jeweiligen Versicherung eingetragen. Der Versicherungsnehmer bekommt die grüne Karte mittlerweile nicht mehr automatisch durch die Versicherung ausgehändigt. Bei Bedarf kann er diese jedoch kostenlos beantragen.
In den Ländern der Europäischen Union muss die grüne Karte bei der Einreise nicht mehr vorgezeigt …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Das Alter des Fahrzeugs spielt auch bei der Prämienberechnung der KFZ-Versicherung eine Rolle. Viele Versicherungen bieten einen sogenannten Fahrzeugalterrabatt an. Die Höhe des Rabattes richtet sich nach dem Fahrzeugalter und der jeweiligen Versicherung. Im Allgemeinen ist der Fahrzeugalterrabatt bei Neuwagen höher als bei etwas älteren Fahrzeugen.
Maßgebend zur Bestimmung des Fahrzeugalters ist immer das Datum der Erstzulassung. Macht der Versicherte vorsätzlich falsche Angaben kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Neben der Nachberechnung von zu gering berechneten Beiträgen kann die Vertragsstrafe eine komplette Jahresprämie betragen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Es gibt aktuell keine einheitliche Definition für den Begriff der Fahrlässigkeit. In der Regel wird er verwendet, wenn ein Schaden verursacht wurde und der Verursacher nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Es werden verschiedene Arten der Fahrlässigkeit unterschieden. Versicherungstechnisch ist hauptsächlich die Unterscheidung der leichten und der groben Fahrlässigkeit von Bedeutung.
Handelt ein Versicherungsnehmer leicht fahrlässig, muss die Versicherung den Schaden gemäß der vereinbarten Leistungen übernehmen. So handelt zum Beispiel jemand leicht fahrlässig, wenn er bei klarem Wetter und guter Sicht einen mittelgroßen Stein auf der Fahrbahn übersieht. Im Falle …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Mit dem Zeitwert ist der Wert gemeint, den ein Fahrzeug aktuell noch hat. Um diesen zu ermitteln, werden vom Neuwert etwaige Wertminderungen abgezogen und gleichzeitig eventuelle Wertsteigerungen zugerechnet. Die Wertminderungen ergeben sich aus dem Alter des Fahrzeugs sowie eventuell vorhandenen Verschleißerscheinungen und Gebrauchsspuren. Durch den Einbau von neuwertigen Ersatzteilen kann sich der Wert des Fahrzeugs erhöhen.
Wer den aktuellen Wert eines Fahrzeuges wissen möchte, kann diesen von einer KFZ-Werkstatt oder einem Autohändler berechnen lassen. Zudem gibt es auch im Internet die Möglichkeit anhand von bestimmten Daten den Zeitwert zu ermitteln. …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Die Höhe der Entschädigung, die eine Versicherung bei eine Totalschaden bzw. Diebstahl eines versicherten Fahrzeuges zahlt wird im Regelfall anhand des Wiederbeschaffungswertes ermittelt. Als Wiederbeschaffungswert gilt der Preis, den ein gebrauchtes Fahrzeug des gleichen Typs mit identischer Ausstattung kosten würde. Versicherungen sind ausschließlich verpflichtet den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) zu ersetzen.
Diese Regelung ist besonders dann problematisch, wenn es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen Neuwagen handelt. Neufahrzeuge erleiden gerade zu Beginn einen enormen Wertverlust. Kommt es dann zu einem Versicherungsfall, reicht die Entschädigung der Versicherung nicht aus, um wieder ein neues …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Zum 01.10.2005 wurden in Deutschland der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein durch die zweiteilige Zulassungsbescheinigung ersetzt. Die Änderung wurde erforderlich aufgrund einer europäischen Richtlinie, wonach die Daten europaweit vereinheitlicht und eine höhere Sicherheit gegen Fälschungen erreicht werden sollten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzte dabei den Fahrzeugschein und der Teil II wurde für den Fahrzeugbrief eingeführt.
Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Anhand der eingetragenen Fahrzeug-Identifikationsnummer und des Kennzeichens wird das Fahrzeug eindeutig identifiziert. Zudem werden auch die Daten des Halters und Eigentümers eingetragen. …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Bei einem Unfall sind Fahrzeuginsassen durch die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert, unabhängig davon ob dieser den Unfall verursacht hat oder nicht. Jedoch ist der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht durch seine KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke kann mit einer Fahrerunfallversicherung geschlossen werden.
Die Fahrerunfallversicherung zahlt im Versicherungsfall beispielsweise ein Schmerzensgeld oder übernimmt den Verdienstausfall. Des Weiteren werden auch eventuelle Folgekosten bis hin zur Hinterbliebenenrente im Todesfall gezahlt. Auch wenn der Fahrer den Unfall nicht selbst verschuldet hat, übernimmt die Fahrerunfallversicherung Zahlungen, welche über die Leistungen der gegnerischen Versicherung hinausgehen. Eine …

Lexikon »

[26 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Der Erstbesitzerrabatt wird einem Versicherungsnehmer eingeräumt, wenn dieser als erster Besitzer ein Fahrzeug zulässt. Die Höhe richtet sich dabei zumeist nach dem Alter des Fahrzeugs. Ermittelt wird das Fahrzeugalter anhand des Datums der Erstzulassung. Der Erstbesitzerrabatt wird also nicht nur für Neufahrzeuge gewährt, sondern auch für etwas ältere Modelle. Entscheidend ist wer in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) als Erstbesitzer eingetragen ist. Durchschnittlich beträgt der Erstbesitzerrabatt etwa 10 Prozent.
Wie bei anderen Rabatten muss der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben machen. Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Dies …

Lexikon »

[25 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Unter dem Widerrufsrecht versteht man das Recht, innerhalb einer gewissen Frist von einem Vertrag zurückzutreten. Hierzu müssen dann keinerlei Gründe genannt werden. Bei der KFZ-Versicherung können Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsprämie vom Vertrag zurücktreten. Die Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer schriftlich über dessen Widerrufsrecht zu informieren. Der Kunde bestätigt mit Unterschrift, dass er davon Kenntnis genommen hat.
Unterlässt es die Gesellschaft den Kunden über das Recht zum Widerruf zu informieren, verlängert sich die Dauer des Widerrufsrechts. Der Kunde muss den Widerruf schriftlich bei der Versicherung einreichen. …

Lexikon »

[25 Aug 2011 | Kommentare deaktiviert | ]

Ein Einzelfahrerrabatt wird mittlerweile von den meisten Versicherungen angeboten. Der Rabatt wird gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren wird. In einigen Fällen wird auch der Begriff Alleinfahrerrabatt verwendet.
Die Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass die Unfallgefahr sinkt, wenn ein Fahrzeug nur von einer Person genutzt wird. Macht der Fahrer beim Versicherungsbetrag falsche Angaben riskiert er neben einer Vertragsstrafe auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Die gilt auch, wenn sich während der Laufzeit herausstellt, dass nun doch auch andere Personen das Fahrzeug nutzen, ohne das dies der Versicherung gemeldet …