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Einzelfahrerrabatt

25 August 2011 No Comment

Ein Einzelfahrerrabatt wird mittlerweile von den meisten Versicherungen angeboten. Der Rabatt wird gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren wird. In einigen Fällen wird auch der Begriff Alleinfahrerrabatt verwendet.

Die Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass die Unfallgefahr sinkt, wenn ein Fahrzeug nur von einer Person genutzt wird. Macht der Fahrer beim Versicherungsbetrag falsche Angaben riskiert er neben einer Vertragsstrafe auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Die gilt auch, wenn sich während der Laufzeit herausstellt, dass nun doch auch andere Personen das Fahrzeug nutzen, ohne das dies der Versicherung gemeldet wird.

Unabhängig von einem vereinbarten Einzelfahrerrabatt darf das Fahrzeug in Notsituationen, wie einer Fahrt ins Krankenhaus, von anderen Personen gefahren werden. Auch Probefahrten durch Mitarbeiter einer Werkstatt sind ohne Weiteres zulässig.

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