Mindestdeckung
Die Mindestdeckung spielt eine wichtige Rolle bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Da es sich hier um eine Pflichtversicherung handelt, werden vom Gesetzgeber bestimmte Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorgeschrieben. Dadurch soll verhindert werden, dass eine vom Versicherungsnehmer gewählte Deckung zur Deckung eines Schadens nicht ausreicht. Die Höhe der Mindestdeckung ist vom Bundesministerium für Justiz festgelegt und ist im § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) aufgeführt.
Bei einem Personenschaden beträgt die gesetzliche Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro. Sachschäden sind mit mindestens 1 Million Euro abgesichert und reine Vermögensschäden mit 50000 Euro. Wird im Versicherungsvertrag keine höhere Deckung vereinbart, müssen mindestens diese Beträge von der Versicherung übernommen werden. Jedoch sind bei den meisten Versicherungen auch höhere Deckungssummen möglich. Damit ein Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls auf der sicheren Seite ist, sollte daher immer die höchstmögliche Deckung gewählt werden. In der Regel bieten Versicherung als höchstmögliche Deckung einen Betrag von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Der Aufpreis hierfür ist meistens nur sehr gering.