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Rabattübertragung

22 August 2011 No Comment

Je länger ein Versicherungsnehmer keinen Schaden verursacht, desto höher ist sein Schadenfreiheitsrabatt. Im günstigsten Falle bezahlt er dann nur noch 30 Prozent der regulären Versicherungsprämie. Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Rabattübertragung an. Dabei wird der erworbene Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen. Für eine Rabattübertragung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine Rabattübertragung ist ausschließlich bei Ehepartnern, Lebensgefährten oder Verwandten ersten Grades möglich. Wird eine Übertragung gewünscht, muss diese schriftlich mittels eines dafür bestimmten Formulares bei der Versicherung beantragt werden. Der Übertrag ist zudem nur innerhalb sechs Monaten nach der Vertragsbeendigung des ehemaligen Rabattinhabers möglich. Des Weiteren muss der Rabattempfänger nachweisen können, dass er den Wagen des Übertragers regelmäßig genutzt hat. Eine Rabattübertragung ist zudem nur dann möglich, wenn der Rabattempfänger die erworbenen Rabatte auch selbst hätte erreichen können. Wer um Beispiel erst seit drei Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, kann auch maximal nur drei schadenfreie Jahre übernehmen. Deshalb muss der Versicherung der Führerschein des Rabattempfängers vorgelegt werden. Wurde ein Rabatt übertragen, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Rückübertragung ist somit nicht möglich.

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