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Teilkasko

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkasko nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann freiwillig als Zusatz zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ratsam ist der Vertragsabschluss einer Kfz-Teilkaskoversicherung vor allem dann, wenn es sich um neuwertige Fahrzeuge handelt. Im Gegensatz zur Kfz Haftpflicht übernimmt sie Schäden, die aufgrund von Elementarereignissen auftreten.
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Die Teilkasko übernimmt die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung bei:

  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • Einbruch und Diebstahl von serienmäßigem Zubehör
  • Unfall mit Haarwild
  • Marderbissen (ausgenommen Folgeschäden)
  • Glasbruch
  • Schäden durch Unwetter (Hagel, Blitz, Überschwemmungen, Sturm ab Windstärke acht)

Details zu den Leistungen

Betreffs der Leistungen einer Teilkasko gibt es einige Dinge zu beachten. So werden die Kosten nach einem Unfall mit Haarwild nur übernommen, wenn ein Zusammenstoß mit dem Tier erfolgt. Für den Fall, dass der Fahrer dem Wild ausweicht und dabei gegen einen Baum oder in den Graben fährt, reicht eine Teilkasko zur Schadensregulierung nicht aus. In diesem Fall ist eine Vollkasko Versicherung erforderlich. Zudem werden bei Marderbissen ausschließlich die Schäden übernommen, welche direkt durch den Marder entstanden sind. Kommt es aufgrund eines durchgebissenen Kabels später zu einem Unfall, werden die Schäden am eigenen Fahrzeug ebenfalls nur durch eine Vollkasko übernommen.

Teilkasko übernimmt den Wiederbeschaffungswert

Im Normalfall wird von der Teilkasko bei einem Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ist der aktuelle Wert, den ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadensereignisses hat. Da dies gerade bei neueren Fahrzeugen zu hohen finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer führen kann, bieten die meisten Versicherungen einen Neuwertzusatz an. Wird dieser vereinbart ersetzt die Assekuranz immer den Neuwert des Fahrzeuges unabhängig vom aktuellen Zeitwert.

Auch bei Reparaturen gilt, dass die Kosten für Ersatzteile nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes übernommen werden. Grund hierfür ist, dass der Einbau von Neuteilen eine Wertsteigerung des Fahrzeuges zur Folge hat. Jedoch soll sich ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Schadens nicht bereichern können. Aus diesem Grunde haben die Versicherungen einen Abzug “neu für Alt” in ihren Bedingungen integriert. Bei einigen Versicherungen kann man diesen Passus gegen einen Aufpreis auch streichen lassen.

Beitragsberechnung

Die Höhe der Prämie richtet sich zum einen nach der Typenklasse und der Regionalklasse eines Fahrzeugs. Die Einteilung in Typenklassen erfolgt bei der Teilkasko nach Diebstahlhäufigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Zudem ist auch der Zulassungsort für die Berechnung der Prämie wichtig. Regionen, die viele Unwetter haben oder in denen es sehr häufig zu Diebstählen kommt werden entsprechend schlechter eingestuft.

Des Weiteren haben auch die von den Versicherungen angebotenen Rabatte eine Auswirkung auf die Versicherungsprämie. So gibt es beispielsweise einen Garagenrabatt, wenn das Fahrzeug nachts in einer Garage abgestellt wird. Auch bestimmte Berufsgruppen können bei der Teilkasko einen Rabatt erhalten. Ein Beispiel hier für ist der Rabatt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Welche Rabatte angeboten werden und wie hoch diese ausfallen, wird von jeder Versicherung eigenständig festgelegt. Ein genauer Versicherungsvergleich lohnt sich deshalb immer.

Durch den Abschluss einer Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit die Prämie zu senken. In den meisten Fällen werden Selbstbeteiligungen zwischen 150 Euro und 300 Euro vereinbart. Höhere Selbstbeteiligungen lohnen sich in der Regel nicht, da die Ersparnis mit steigender Selbstbeteiligung prozentual abnimmt.

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