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Zentralruf der Autoversicherer

26 August 2011 No Comment

Für den Fall, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unbekannt ist, kann diese über den Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden. Es handelt sich dabei um eine staatliche Auskunftstelle, welche durch einen Unfall geschädigte Personen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterstützt. Dabei wird die Hilfe sowohl bei Unfällen in Deutschland wie auch im europäischen Ausland gewährt.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist über die bundeseinheitliche Rufnummer 0180-25 0 26 erreichbar Ein Anruf kostet aus dem deutschen Festnetz 6 Cent. täglich rund um die Uhr zu erreichen. Um die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ermitteln, muss das Kennzeichen sowie wenn möglich der Name des Halters angegeben werden. Für den Fall, dass der Unfallgegner eine ausländische KFZ-Haftpflichtversicherung besitzt, ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die für die Schadensregulierung zuständige Stelle in Deutschland.

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