Zulassungsbescheinigung
Zum 01.10.2005 wurden in Deutschland der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein durch die zweiteilige Zulassungsbescheinigung ersetzt. Die Änderung wurde erforderlich aufgrund einer europäischen Richtlinie, wonach die Daten europaweit vereinheitlicht und eine höhere Sicherheit gegen Fälschungen erreicht werden sollten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzte dabei den Fahrzeugschein und der Teil II wurde für den Fahrzeugbrief eingeführt.
Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Anhand der eingetragenen Fahrzeug-Identifikationsnummer und des Kennzeichens wird das Fahrzeug eindeutig identifiziert. Zudem werden auch die Daten des Halters und Eigentümers eingetragen.
Für Fahrzeuge, die vor dem Oktober 2005 zugelassen wurden, behalten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auch weiterhin die volle Gültigkeit. Kommt es zu einem Halterwechsel oder zu einem Umzug des Halters werden die Papiere gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.